Behördendolmetschen

Wir dolmetschen für Sie im behördlichen Umfeld. Buchen Sie uns als kompetente Begleiter für Ihre behördlichen Termine.

Konkret versteht man unter Behördendolmetschen das Dolmetschen in Landes- und Bundesbehörden, wie Polizei, JVA, Zoll, Jugendamt, Standesamt, Jobcenter, Gesundheitsamt, Asyl- und Ausländerbehörden sowie Schulen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass beide Parteien sich gleichermaßen verstehen und verständigen können, denn nur so gelingt gute Kommunikation auf Augenhöhe.

Deshalb erwartet Sie das folgende Kompetenzprofil:

1. Bilaterales Dolmetschen

Normalerweise wird unilateral gedolmetscht, das heißt, der Dolmetscher übersetzt immer nur in eine Sprachrichtung, also von der Ausgangssprache in die Zielsprache. Im Falle des bilateralen Dolmetschens jedoch wechseln wir als Dolmetscher zwischen den beiden Sprachen. Wir sprechen also sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache und stellen somit die sprachliche Brücke zwischen beiden Parteien dar.

2. Begleitdolmetschen

In diesem Falle begleiten wir als Dolmetscher die Konversation, indem wir Gespräche konsekutiv oder simultan (flüsternd) übersetzen.

3. Telefondolmetschen

Beim Telefondolmetschen übersetzt der Dolmetscher ein telefonisch geführtes Gespräch, sodass eine reibungslose Kommunikation auch über das Telefon ermöglicht wird. Diese Form des Dolmetschens bietet sich vor allem für Verhandlungs- oder Verkaufsgespräche und Gespräche zur Terminvereinbarung an.

4. Gerichts- und Notariatsdolmetschen

Als Gerichts- und Notariatsdolmetscher übersetzen wir nicht nur mit herausragender sprachlicher Kenntnis in Wort und Schrift, sondern sind auch mit den Verfahren der Justizbehörden, Anwaltschaft und des Rechts vertraut. Dies sorgt nicht nur für ein sprachlich kohärentes Ergebnis, sondern garantiert auch einen kompetenten Umgang mit den Inhalten des Textes und des gesprochenen Wortes. So ist sichergestellt, dass Sie als Partei in einem Rechtsstreit oder als Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren den anderen Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe begegnen können.

Wir stehen 24 Stunden zu Ihrer Verfügung.

Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz und rund um die Uhr erreichbar und vor Ort. Dabei verlangen wir keinen Feiertags- oder Nachtzuschlag.